Es ist ein bizarrer Fall, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt hat: Ein Mann hatte im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor ein Bonner Gerichtsgebäude gelegt. Im Januar hatte das dortige Landgericht den damals 39-Jährigen deshalb wegen Störung der Totenruhe zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der BGH verwarf nun die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Ekkehard Appl, Vorsitzender des zweiten Strafsenats, sagte bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe: «Der Fall ist damit abgeschlossen und der Tote kann seine Ruhe finden.»…