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Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Und damit auch die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – von 520 auf 538 Euro. Sie ist an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes gekoppelt. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6456 Euro. Wer Minijobber beschäftigt, etwa als Haushaltshilfe oder in der Kinderbetreuung, muss dann unter Umständen auch deren Arbeitsvertrag anpassen. Nämlich wenn dort als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde. D…

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