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Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen. Der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner halten den Plan für unwirksam und haben Klagen eingereicht (Az.: BVerwG 4 CN 4.22 – 4 CN 6.22). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will an diesem Donnerstag (13.00 Uhr) seine Entscheidung verkünden. Streit seit vielen JahrenUm das Kraftwerk gibt es seit vielen Jahren Streit. Ein erster Bebauungsplan war schon 2009 für unwirksam erklärt worden, weil er nicht mit der Landesplanung im E…

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